| Anker: |
1 oder 2 Anker mit
einer Gesamtmasse (kg) von mindestens 1,5 mal Bootslänge in Meter.
Die ermittelte Gesamtmasse gilt für Standardanker; für Anker hoher
Haltekraft (z.B.: Danforth-Anker) darf die Gesamtmasse um 30% vermindert
werden.
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| Ankerketten: |
1 oder 2
Ankerketten mit einer Länge von mindestens 0,5 mal Bootslänge in Meter.
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| Ankerleinen: |
1 oder 2
Ankerleinen mit einer Länge von mindestens 4 mal Bootslänge in Meter.
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| Feuerlöscher: |
Ein von Deck
leicht zugänglicher Handfeuerlöscher (Brandklasse ABC) bei Booten
mit Innenbordmotor, Heiz-, Koch- oder Kühleinrichtung.
Mindestfüllmenge 2 kg bei Bootslänge bis 10 m
Mindestfüllmenge 6 kg bei Bootslänge über 10 m.
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| Rettungswesten: |
für jede an Bord
befindliche Person eine Rettungsweste.
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| Rettungsring: |
1 Rettungsring.
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| Handruder: |
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| Erste-Hilfe-Ausrüstung: |
gemäß ÖNORM
V5101
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| Beiboot: |
Das Beiboot mit
oder ohne Außenbordmotor kann zusätzlich in die Zulassungsurkunde
eingetragen werden.
Das Beiboot mit Motor ist z.B. mit "BEIBOOT ZU O-22.222" zu
kennzeichnen.
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Das ideale
Beiboot für Bojenlieger:
(8 oder 10 Fuß) |
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