BOOTE MITTENDORFER

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ZUBEHÖR

Für die Zulassung schreibt die Schifffahrtsbehörde folgende Ausrüstungsgegenstände vor:

Anker:

1 oder 2 Anker mit einer Gesamtmasse (kg) von mindestens 1,5 mal Bootslänge in Meter.
Die ermittelte Gesamtmasse gilt für Standardanker; für Anker hoher Haltekraft (z.B.: Danforth-Anker) darf die Gesamtmasse um 30% vermindert werden.

Ankerketten:

1 oder 2 Ankerketten mit einer Länge von mindestens 0,5 mal Bootslänge in Meter.

Ankerleinen:

1 oder 2 Ankerleinen mit einer Länge von mindestens 4 mal Bootslänge in Meter.

Feuerlöscher:

Ein von Deck leicht zugänglicher Handfeuerlöscher (Brandklasse ABC) bei Booten mit  Innenbordmotor, Heiz-, Koch- oder Kühleinrichtung.
Mindestfüllmenge 2 kg bei Bootslänge bis 10 m
Mindestfüllmenge 6 kg bei Bootslänge über 10 m.

Rettungswesten:

für jede an Bord befindliche Person eine Rettungsweste.

Rettungsring:

1 Rettungsring.

Handruder:

Erste-Hilfe-Ausrüstung:

gemäß ÖNORM V5101

Beiboot:

Das Beiboot mit oder ohne Außenbordmotor kann zusätzlich in die Zulassungsurkunde eingetragen werden.
Das Beiboot mit Motor ist z.B. mit "BEIBOOT ZU O-22.222" zu kennzeichnen.

Das ideale Beiboot für Bojenlieger:
(8 oder 10 Fuß)
 

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